Finanzen und Rechtsform

• Die Krankenkassen berechnen den Bedarfssatz auf die Fläche von 1.250 qm. In der Praxis hat sich diese Fläche als zu klein für den Betrieb herausgestellt. Die Mindestanforderung für einen angemessenen und reibungslosen Betrieb liegt deutlich höher. Der zusätzliche Platzbedarf wird in der Regel nicht refinanziert.

• Der Aufenthalt der Eltern und Geschwisterkinder sowie die zusätzlichen Angebote für Eltern und Geschwisterkinder, die notwendig sind, um das Aufenthaltsziel zu erreichen, müssen zu 100 % aus Spenden finanziert werden.

• Die Trauerbegleitung der Eltern und Geschwister nach dem Tod des Kindes gehört zwar zur konzeptionellen Ausrichtung des Kinderhospizes, wird aber nicht durch den Kostenträger refinanziert.

• Realistisch ist eine Auslastung von 80 %. Kurzfristige Absagen wegen gesundheitlicher Krisen der betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen bei der Auslastung berücksichtigt werden. Die betriebsnotwendige Minderbelegung wird nicht von den Krankenkassen erstattet.

• Ortsspezifische Mehrausgaben in besonders teuren Regionen, wie beispielweise Frankfurt am Main, werden nur sehr eingeschränkt berücksichtigt. 

In der laufenden Praxis bedeutet das, dass ein stationäres Kinder- und Jugendhospiz niemals kostendeckend betrieben werden kann. Erfahrungsgemäß ist eine jährliche Spendensumme von mindestens € 1,2 Mio. nötig, um ein Kinderhospiz betreiben zu können.

Das Mein Kinderhospiz Frankfurt wird in der Rechtsform einer gGmbH betrieben. Hauptgesellschafter der gGmbH wird der Träger Deutsche Kinderhospiz Dienste e.V., Dortmund, sein.

Die Rechtsform der gGmbH ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Daher ist eine gGmbH als Kapitalgesellschaft nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und in Verbindung mit § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Als wirtschaftlich tätiges gemeinnütziges Unternehmen gibt uns diese Rechtsform als Kapitalgesellschaft eine höhere Flexibilität als ein eingetragener Verein. Die gGmbH unterliegt den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).